Berufliche Rehabilitation einfache Sprache

Sie können Ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben? Dann ermöglichen wir Ihnen einen Neubeginn in einem alternativen Beruf. Mehr noch: Wir begleiten Sie vom ersten Tag an, erarbeiten mit Ihnen Ihre persönlichen Möglichkeiten und bieten jede Unterstützung, die Ihnen den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben erleichtert.

Vom Reha-Antrag bis zur Reha-Maßnahme

Eine berufliche Rehabilitation, die die Teilhabe am Arbeitsleben (wieder) ermöglichen soll, muss
zunächst bewilligt werden. Erst dann können Sie eine Qualifizierungsmaßnahme in Anspruch
nehmen. Wir zeigen Ihnen den Weg dahin: Von den Voraussetzungen, über den
Rehabilitationsantrag als Einstieg, bis zur beruflichen Rehabilitationsmaßnahme.

Ihr Weg in die berufliche Rehabilitation

Was ist berufliche Rehabilitation?

Eine berufliche Rehabilitation (Reha) umfasst Angebote wie Umschulungen, Weiterbildungen oder einzelne
Qualifizierungen, die sich an Personen richten, die ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Alle Angebote sollen Menschen nach einer Krankheit oder einem Unfall die Rückkehr ins Arbeitsleben
ermöglichen. Die berufliche Reha macht Sie wieder für den Berufsalltag fit – sei es für die bisherige Arbeit oder eine neue Tätigkeit.

Eine medizinische Rehabilitation hingegen ist auf die Verbesserung eines Gesundheitszustands ausgerichtet.

Die wichtigsten Fragen

Wie erhalte ich eine berufliche Rehabilitation?

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Wie lange dauert ein Antrag auf LTA?

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Wer hilft mir beim Ausfüllen des LTA-Antrages?

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Wer ist für meine berufliche Reha zuständig?

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Habe ich einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation?

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