In vier Schritten zur beruflichen Rehabilitation

Jeder Neuanfang ist nicht immer leicht und mit Unsicherheiten verbunden. Doch wir gehen Schritt für Schritt mit Ihnen gemeinsam ans Ziel: Von der Beratung, der Antragstellung, der Bewilligung und Entscheidung, welche Reha-Maßnahme für Sie die geeignetste ist, bis zum Start Ihrer beruflichen Rehabilitation, stehen wir mit allen Experten und Fachkräften zur Seite.

Ihre Ausgangsituation:

Sie können Ihre bisherige berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.

1. Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Antragsstellung auf LTA nach Klärung der Voraussetzungen, um an einer beruflichen Rehabilitation teilnehmen zu können.

2. Klärung und Bewilligung Ihres Leistungsträgers

Grundsätzliche Klärung der Zuständigkeit, Prüfung und Bewilligung des Antrags durch Ihren Reha-Leistungsträger. Mit der Bewilligung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf berufliche Rehabilitation.

3. Beratungsgespräch mit Reha-Leistungsträger

Austausch mit Ihrem Leistungsträger, welche persönlichen Qualifizierungsmaßnahmen für Sie infrage kommen und wie das weitere Vorgehen aussieht.

4. Einstieg in die Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation

Start Ihrer beruflichen Rehabilitation im BFW München mit interdisziplinären Hilfestellungen im Bedarfsfall.

Die wichtigsten Fragen

Wer zahlt die berufliche Reha?

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Mein LTA-Antrag ist genehmigt. Wie geht es weiter?

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Wie ist mein Lebensunterhalt während der beruflichen Reha geregelt?

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Besteht die Möglichkeit, sich das BFW und die Ausbildungsbereiche anzusehen?

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Kann ich auch ohne gesundheitliche Einschränkungen Leistungen des BFW München in Anspruch nehmen?

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Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bietet das BFW München?

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weitere FAQs