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Hygienekonzept angepasst: Ab 12.11. gilt 3G-Regelung für alle Rehabilitanden

Das Hygienekonzept COVID-19 wurde aktualisiert und gilt ab dem 12.11.21. Für alle Rehabilitanden gilt die 3G-Regelung.

 

Ab dem 12.11.2021 gilt ein aktualisiertes Hygienekonzept.

Bei roter Krankenhausampel oder regionalem Hotspot gilt für alle Rehabilitanden die 3G-Regelung im BFW München. Die Abfrage des lmpf- bzw. Genesenenstatus erfolgt dabei in der Ausbildung in den einzelnen Kursen. Die Rehabilitanden, die keinen lmpf- oder Genesenenstatus bzw. Testnachweis vorweisen, nehmen zweimal pro Woche (Montag & Mittwoch) an den in den Kursen gemeinsam durchgeführten Selbsttests teil.

Die medizinische Maske darf auch weiterhin im Unterricht nicht abgenommen werden.

Die genauen Bestimmungen für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden finden Sie hier (klicken!)